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Leitfaden

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Wann Sie den Antrag stellen und wie viel Sie im Jahr schaffen müssen, damit sie verlängert wird

Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende gilt höchstens 12 Monate und nie länger als der Reisepass. Der VWU-Vorbereitungslehrgang dauert bis zu vier Semester – dauert die Vorbereitung länger als ein Jahr, müssen Sie die Karte verlängern lassen. Verlängert wird sie nur, wenn Sie einen Studienerfolg nachweisen. Für den Vorbereitungslehrgang gilt außerdem eine eigene Frist: Spätestens nach zwei Jahren müssen Sie die Zulassung zum ordentlichen Studium vorweisen.

Was zu tun ist und wann

  1. Melden Sie sich drei Monate vor Ablauf der Karte bei der MA 35 an, der Wiener Fremdenbehörde. Die Anmeldung erfolgt online, in einer der sechs Außenstellen, unabhängig von Ihrem Wohnbezirk. Früher als drei Monate vor Ablauf wird der Antrag nicht angenommen, spätestens aber am letzten Tag der Gültigkeit der Karte müssen Sie ihn stellen.
  2. Stellen Sie die unten aufgeführten Unterlagen zusammen, im Original. Am längsten dauert die Bestätigung des Studienerfolgs – dazu ein eigener Abschnitt.
  3. Erscheinen Sie persönlich. Zahlen Sie 218 Euro, es werden Fingerabdrücke genommen, und Sie erhalten eine Einreichbestätigung.
  4. Warten Sie auf die Entscheidung. Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt, dürfen Sie in Österreich bleiben und weiterstudieren, auch wenn die alte Karte schon abgelaufen ist: Bei einer Kontrolle zeigen Sie die Einreichbestätigung. Ins Ausland reisen dürfen Sie in dieser Zeit nur mit einer Notvignette – so nennt die MA 35 die Erlaubnis zur Aus- und Wiedereinreise, mit der Autobahnvignette hat das nichts zu tun.
  5. Holen Sie die neue Karte ab. Sind die Bedingungen erfüllt, legt die MA 35 einen Termin fest, und die Karte wird persönlich ausgegeben. Bei der Ausgabe zeigen Sie erneut, dass Ihr Geld für die gesamte Gültigkeitsdauer reicht.

Den Stand Ihres Verfahrens erfahren Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535.

Was als Studienerfolg zählt

Die MA 35 nennt drei Beispiele dafür, wie Sie den Studienerfolg des vergangenen Studienjahres nachweisen können:

  • 16 ECTS, also Kreditpunkte für abgeschlossene Kurse;
  • 8 Semesterwochenstunden;
  • die Zulassung zum ordentlichen Studium.

Dazu legen Sie eine Studienbestätigung oder ein Studienblatt vor, die Bescheinigung der Universität, dass Sie dort inskribiert sind. Studierende des Vorbereitungslehrgangs sind an der Universität außerordentliche Studierende, daher stellt Ihre Universität diese Bescheinigung aus.

Wer alle VWU-Prüfungen bestanden und die Zulassung zum ordentlichen Studium erhalten hat, erfüllt das dritte Beispiel. Fällt die letzte Prüfung auf November oder April, sind Sie ab dem Prüfungstag keine VWU-Studierende mehr, wechseln aber in diesem Semester noch nicht an die Universität – für dieses Semester gibt es dann keine Studienbestätigung. Wie Sie das vermeiden, steht im Artikel über Prüfungswiederholungen.

Alle anderen brauchen eine Bescheinigung über den Studienverlauf. Wer Deutsch bei einem VWU-Partner lernt, bekommt sie von diesem Partner. Sprachenzentrum, das Sprachenzentrum der Universität Wien und einer der drei VWU-Partner, schickt sie nach jedem Semester und vermerkt, ob Sie den Kurs erfolgreich abgeschlossen, regelmäßig teilgenommen, aber nicht bestanden, oder nicht bestanden haben. Die Berater, der andere Partner, stellt ihre Bescheinigung für die MA 35 nach Kursende in Moodle bereit. Ob die MA 35 die Stunden des VWU-Kurses als Unterrichtsstunden zählt und welche Bescheinigung der VWU selbst ausstellt, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, fragen Sie rechtzeitig im VWU-Sekretariat nach – nicht erst eine Woche vor der Anmeldung bei der MA 35.

Zwei Jahre Zeit für den Vorbereitungslehrgang

Die Verlängerung hat zwei verschiedene Bedingungen: jedes Jahr einen Studienerfolg nachweisen und innerhalb von zwei Jahren insgesamt die Zulassung zum ordentlichen Studium erreichen. Die zweite Bedingung gibt es nur beim Vorbereitungslehrgang, und ohne diese Zulassung erlaubt das Gesetz nach zwei Jahren keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung auf dieser Grundlage.

Der VWU-Kurs selbst dauert vier Semester, also ebenfalls zwei Jahre. Ein fünftes Semester gibt es nur, wenn wichtige Gründe den Abschluss verhindert haben, und der Antrag dafür wird beim VWU vom 23. Juni bis 2. Juli gestellt. Deshalb verschiebt jede nicht bestandene letzte Prüfung nicht nur das Studium, sondern auch die Aufenthaltsbewilligung. Wie sich Prüfungswiederholungen auf diese Fristen auswirken und für welchen Termin Sie sich anmelden sollten, steht im Artikel über Prüfungswiederholungen.

Ohne Studienerfolg erlaubt das Gesetz eine Verlängerung nur, wenn Gründe vorlagen, die Sie nicht beeinflussen konnten und nicht vorhersehbar waren. Diese Ausnahme betrifft Umstände, die nicht von Ihnen abhingen – auf eine nicht bestandene Prüfung sollten Sie sich damit nicht verlassen. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, erlässt die MA 35 einen negativen Bescheid.

Unterlagen für die Verlängerung

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Deutsch oder Englisch.
  • Ein gültiger Reisepass. Die Karte gilt nie länger als der Pass, verlängern Sie also einen bald ablaufenden Pass noch vor der Entscheidung der MA 35.
  • Ein biometrisches Foto, nicht älter als sechs Monate.
  • Ein Nachweis der Lebenshaltungskosten: Miet- oder Heimvertrag, Kontoauszüge.
  • Eine in Österreich gültige Versicherung, die alle Risiken abdeckt, etwa die Studierendenversicherung bei der ÖGK, der staatlichen Gebietskrankenkasse.
  • Ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für die gesamte Dauer: eigenes Konto, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder eine Haftungserklärung mit dem Einkommen des Bürgen. Bei Ersparnissen erklären Sie deren Herkunft.
  • Die Bestätigung des Studienerfolgs sowie Studienbestätigung oder Studienblatt, siehe Abschnitt oben.
  • Ein aktueller Auszug aus dem Schuldnerregister. Die MA 35 akzeptiert den kostenlosen KSV-1870-Auszug, den Sie nach Artikel 15 DSGVO beantragen.

Die Unterlagen bringen Sie im Original mit. Was nicht auf Deutsch oder Englisch ist, brauchen Sie mit einer beglaubigten Übersetzung eines gerichtlich beeideten Übersetzers. Wie viel Geld Sie je nach Miete nachweisen müssen und was statt Kontoguthaben zählt, etwa Einkommen, ist im Artikel über die Aufenthaltsbewilligung erklärt.

Quellen

· 6 geprüft am 25.09.2026
  1. Aufenthaltsbewilligung Student — Stadt Wien, MA 35 · geprüft 23.09.2026
  2. FAQ — Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten · geprüft 20.09.2026
  3. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, § 64 — Studierende · geprüft 23.09.2026
  4. Ergänzungsprüfungen — Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten · geprüft 23.09.2026
  5. Deutschkurse für den VWU — Sprachenzentrum der Universität Wien · geprüft 20.09.2026
  6. FAQ — die Berater · geprüft 25.09.2026

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